Aktenzeichen: 12 B 1351/19 (I. Instanz VG Köln 6 L 1016/19)
Das Oberverwaltungsgericht hat per Eilbeschluss entschieden, dass eine Erlaubnis zur Kindertagespflege aufzuheben ist, wenn die KTPP ihrer Pflicht zur notwendigen Zusammenarbeit und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten nicht nachkommt.
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Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen