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Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


Exklusiver Service für unsere Mitglieder!

Wir bieten 1 x im Quartal eine kostenlose Telefon-beratung bei unserer Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida an.
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Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

Download Covid 19

Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

Wissenswertes

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Unsere Aktivitäten

Versicherungspaket

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Informationen zur Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Aktives Mitglied kann nur sein, wer nachfolgende Kriterien erfüllt:

  • vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung
  • Zahlung des Mitgliedsbeitrages
  • Kopie der aktuellen Pflegeerlaubnis

Warum eine Kopie der Pflegeerlaubnis?

Wir sehen uns als überregionaler Interessenvertreter der Kindertagespflegepersonen in NRW. Deshalb können nur Personen aktive Mitglieder sein, welche über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen. Die Kopie der Pflegeerlaubnis dient zur Kontrolle.

Nach Ablauf der uns vorliegenden Pflegeerlaubnis bitten wir Sie, uns unaufgefordert innerhalb von einem Monat eine Kopie Ihrer neuen Pflegeerlaubnis zukommen zu lassen.

Hinweis:

Beim Eingang der Beitrittserklärung bzw. Anfrage auf Mitgliedschaft erhalten Sie ein allgemein generiertes Informationsschreiben. Sollten uns von Ihnen bereits in diesem Schreiben er­wähnte Unterlagen vorliegen, bitten wir davon abzusehen, darauf hinzuweisen. Sie erhalten von uns zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Bestätigung.

Anmeldung

Sie möchten Mitglied unseres Vereins werden?

Dann laden Sie bitte unser PDF-Formular „Beitrittserklärung” runter. Sie können den Antrag direkt an Ihrem Computer ausfüllen. Da wir eine handschriftliche Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben und schicken es uns wie folgt zu:


per E-Mail:
per Fax:
per Post:


anmeldung@bvk-nrw.de (als eingescannte Datei)
03212 88.24.555   (webbasierte Anwendung)
Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V.
Gosse 10 · 42699 Solingen

Download:
→ Beitrittserklärung.pdf
→ Satzung „Berufsverbandes für Kindertagespflegepersonen NRW e.V.”
(ist in Arbeit)

Übrigens: Wer sich bis zum 09.03.2020 für den Fachtag anmeldet und sich gleichzeitig für eine Mitgliedschaft entscheidet, erhält auf die Jahresgebühr von 48,- € im ersten Jahr einen Nachlass von 10,- €.

Falls Sie noch Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter: info@bvk-nrw.de
oder rufen Sie uns an: 0212 88.13.65.66

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