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Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

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Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

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Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Versicherungslösungen
für Kindertagespflegepersonen

Eins sei vorweg genommen – es gibt keine optimale Lösung, die für alle Kindertagespflege­personen (KTPP) gleichermaßen geeignet ist. Nur in einem persönlichem Gespräch kann man die Situation besprechen und analysieren, um eine individuelle Absicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Am Ende entscheiden Sie, was für Sie wichtig ist und worauf es Ihnen ankommt.

Warum ist es so wichtig, optimal versichert zu sein?

Sie als Kindertagespflegeperson gehen einer verantwortungsvollen Tätgikeit nach, daher stehen Sie in vielen Bereichen im Focus.

Sie lieben den täglichen Umgang mit Kindern und gehen Ihrer Arbeit mit Leidenschaft und Enthusiasmus nach.

Manchmal kann es jedoch im Rahmen Ihrer Tätigkeit zu Ereignissen oder zu Forderungen kommen, die nicht erfreulich sind. Kleinigkeiten lassen sich vielleicht noch klären. Aber wenn es Ereignisse sind, die Ihre berufliche Tätigkeit oder gar Ihre Existenz und somit Ihren Lebens­standard gefährden, brauchen Sie eine zuverlässige Absicherung.

Herr Thomas Schilder von der ERGO Versicherung hat mit uns zusammen ein speziell auf die Bedürfnisse einer Kindertagespflegeperson abgestimmtes Versicherungspaket geschnürt, das wir unseren Mitgliedern anbieten möchten. 

Zum besseren Verständnis, welche Versicherung sinnvoll ist und warum, hat Herr Schilder für Sie zu allen Produkten Beispiele und Erklärungen zusammengestellt. Sie sollen auf die täglichen Risiken und Gefahren aufmerksam machen und zeigen, welche Lösungen angeboten werden können. Und falls etwas passiert oder Sie Hilfe brauchen, steht Ihnen Herr Schilder bei Fragen, Unklarheiten oder einem Schaden zur Seite.

Diese Angebote gelten ausschließlich für die Mitglieder des Berufsverbands
für Kindertagespflegepersonen NRW!

Haftungsrisiko
  1. bei bis zu 5 Kindern Absicherung durch die private Haftpflicht
  2. bei Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen oder mehr als 5 Kindern Absicherung der betrieblichen Haftpflicht über einen separaten Vertrag

Jahresbeitrag: 112,50 €/Brutto (94,50 €/Netto) je KTPP oder
bei einer Groß­tages­pflegestelle Absicherung über die Einrichtung
mit einem Beitragsnachlass

Deckungsumme: 3 Mio. € inkl. Schlüsselverlust

Sie als Kindertagespflegeperson haften nach dem Gesetzgeber für Personen- und Sachschäden, die durch oder während Ihrer Tätigkeit entstanden sind.

Beispiel 1:
Auf dem Weg zum Spielplatz zerkratzt eines Ihrer Kinder ein Auto. Der Besitzer des Wagens möchte den Schaden ersetzt haben.

Beispiel 2:
Ein von Ihnen betreutes Kind erleidet während des Aufenthalts bei Ihnen einen Unfall und bricht sich ein Bein. Die Mutter muss daraufhin Urlaub nehmen, um sich um das Kind zu kümmern und erleidet dadurch Einkommensverluste.

Die Geschädigten werden an Sie herantreten und Schadensersatz einfordern. In diesem Fall benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die diese Schäden bzw. Forderungen an Sie übernimmt. In der Regel prüft die Versicherung, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sobald die Versicherung die Forderungen anerkannt hat, kümmert sie sich um die Abwicklung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Komfort-Rechtschutz für Heilberufe

Rechtschutz im privaten, beruflichen und Verkehrs-Bereich inkl. Straf-RS, Firmen-Vetrags-RS und Sozial-RS:

  • SB 150,- € pro Schadensfall
  • Beitrag: 500,30 €/Brutto  (429,25 €/Netto) im Jahr
  • weitere Risiken können mit einem Zusatzbetrag abgesichert werden
    z.B. Immobilien-RS

Als KTPP kann es schnell zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Oft verzichtet man auf sein Recht, weil einem die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um einen Rechtsstreit zu führen. Diese rechtlichen Streitigkeiten können jedoch Ihre berufliche Existenz gefährden.

Wann kann es zu einem Rechtstreit kommen?

Beispiel Verwaltungs-RS:
Das Jugendamt möchte Ihnen aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Pflegeerlaubnis entziehen oder die Bezüge kürzen.

Beispiel Vetrags-RS im beruflichen Bereich:
Eltern bringen trotz bestehendem Vertrag das Kind nicht mehr zu Ihnen. Dadurch entgehen Ihnen die Einnahmen der Jugendamtes.

Beispiel Spezial-Straf-RS im gewerblichen Bereich:
Ihnen wird vorgeworfen, ein Kind verletzt oder missbraucht zu haben.

Eine Rechtschutzversicherung sichert diese Risiken und Gefahren ab. Sie können sich von einem Fachanwalt beraten und vertreten lassen, der Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen.

Betriebsstättenrisiko/Ertragsausfall

  • Sammelvertrag: Deckung bezieht sich auf Wohnung, Haus oder angemietete Räume
    versicherte Gefahren: Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel inkl. Ertragsausfall
  • Nicht enthalten: Elementarschadendeckung
  • Versicherungssumme: 25.000,- €
  • Beitrag pro Versicherungsort: 55,90 €/Brutto (46,98 €/Netto) im Jahr

Sie haben Ihre Räumlichkeiten, egal ob zu Hause oder in angemieteten Räumen, allein oder zusammen mit einer Kollegin, liebevoll und spannend für die von Ihnen betreuten Kindern eingerichtet. Schließlich sollen sich die Kinder bei Ihnen wohlfühlen.

Doch was ist, wenn Sie Ihrer Tätigkeit wegen einem Schadensfall nicht nachgehen können?

Stellen Sie sich einmal folgenden Fall vor:
Aus einem undichten Rohr ist Wasser ausgetreten und in Ihren Räumlichkeiten steht das Wasser. Die Folgen:

  1. Der Boden muss getrocknet und ersetzt werden.
  2. Die Wände müssen gestrichen werden.
  3. Es müssen neue Möbel und Spielsachen angeschafft werden.
  4. Ihnen entgehen Einnahmen, weil die Kinder in dieser Zeit woanders betreut werden müssen.
  5. Es entstehen hohe Kosten für die Instandsetzung.

Dagegen sichert Sie eine Betriebsstätten- und Ertragsausfallversicherung ab. Die Betriebsstättenversicherung ersetzt die entstehenden Kosten für die Neuanschaffungen und Instandsetzung der Räumlichkeiten. Der Verlust Ihrer Einnahmen wird von der Ertrags­aus­fallversicherung übernommen.

Die Schäden an Ihrem Haus übernimmt i.d.R. die Gebäudeversicherung.

Risiko Verdienstausfall bei Krankeit oder Unfall

DKV Krankentagegeld-Tarif mit individueller Tarifierung:

  • finanzielle Absicherung ab dem 4. Krankheitstag in beliebiger Höhe
  • Beiträge sind u.a. vom Alter abhängig

Tagegeldabsicherung bei haupt- und nebenberuflich tätigen KTPP:

  • Absicherung über die BIG Direkt möglich.

Normalerweise zahlen die Jugendämter bei Ausfallzeiten Ihre Leistungen für einen begrenzten Zeitraum weiter. Dieser unterscheidet sich jedoch von Kommune zu Kommune. Fallen Sie aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalls aus und können sich daher nicht mehr um Ihre Kinder kümmern, stellt das Jugendamt die Zahlungen ein. Doch Ihre beruflichen und privaten Kosten laufen weiter. Irgendwann sind auch Ihre Erspanisse aufgebraucht und es droht Hartz IV.

Dagegen kann man sich mit einer Tagegeldversicherung absichern. Abhängig des Versicherungsstatus gibt es verschiedene Lösungen, um diese Gefahr abzuwenden.

Bei Privatversicherten kann man dies mit einem Zusatz über die private Krankenversicherung, wie z.B. bei der DKV, absichern.

Bei gesetzlich Versicherten ist die Situation etwas schwieriger. Viele gesetzliche Krankenversicherungen stellen sich quer, wenn es um eine Versicherung von haupt- und nebenberuflich selbstständigen KTPP geht.

In Zusammenarbeit mit dem BVK-NRW und der „BIG Direkt gesund“ als Partner haben wir für solche Fälle eine Lösung gefunden. Die „BIG Direkt gesund“ versichert KTPP mit einem Anspruch auf Krankentagegeld.

 

Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Mit Ihrer Arbeitskraft sichern Sie sich täglich Ihr Einkommen und somit Ihren Lebens­unterhalt und -standard ab. Alles ist gut, solange Sie gesund und fit sind. Doch was ist, wenn dies nicht mehr der Fall ist.

Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie stürzen eine Treppe hinab und brechen sich die Hüfte. Nach einem langen Hei­lungs­prozess stellt sich heraus, dass dauerhafte Schäden zurückbleiben. Normale Bewegungen sind nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Diese Ein­schrän­kungen haben zur Folge, dass Sie berufs- oder sogar arbeitsunfähig sind. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung, vorausgesetzt, der Unfall geschah innerhalb Ihrer Arbeitszeit, fallen sehr gering aus. Die Folgen von privaten Unfällen müssen Sie selber tragen.

Über eine Unfallversicherung können Sie individuelle Leistungen vereinbaren und beziehen, wie z.B. ein festes monatliches Einkommen, eine Kapitalauszahlung für notwendige Umbauten in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Damit sind Sie gegen alle Folgen von leichten bis schweren Unfällen gewappnet.

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

  Thomas Schilder
Alte Kölner Straße 8 · 50259 Pulheim

Tel.:  02238 92.205.0
Fax:  02238 92.205.20
Mobil:  0178 55.844.31
E-Mail:  thomas.schilder@akms-ergo.de

 

Download:
→ Versicherungsangebote für KTPP    Stand: Juli 2018

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