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Barbara Lieske
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Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

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Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

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Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“

Veröffentlicht am 30.04.2021

 Neuregelung ab dem Schuljahr 2020/2021

Der Härtefallfonds wird in überarbeiteter Form neu aufzulegt. Dazu gehört eine neue Förderrichtlinie nebst Anlagen mit einer klaren Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises bei gleichzeitiger Wahrung der Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen in besonderen Härtefällen. Inhaltlich neu ist zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten zu erhalten sowie ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Die neuen Förderbedingungen nebst Anlagen sowie einem Plakat in verschiedenen Sprachen, von dem wir uns wünschen, dass es in möglichst allen Einrichtungen vor Ort einen Platz findet, um Eltern auf die neuen Möglichkeiten des Härtefallfonds aufmerksam zu machen, finden Sie unter: https://www.mags.nrw/haertefallfonds

Wir bitten Sie, diese Informationen möglichst flächendeckend an Fachkräfte sowie an die Einrichtungen (Kindertagesbetreuung und Schulen) bzw. deren Träger weiterzuleiten. Wir wünschen dem Programm einen hohen Bekanntheitsgrad und eine große Akzeptanz, sowohl bei den Eltern und Einrichtungen, aber auch in den zuständigen Stellen.

Helfen Sie dabei mit, dass alle Kinder mitessen können. Vielen Dank!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Kopal

Referat Grundsatzfragen Soziales, Sozialplanung und -berichterstattung, Wohnungslosigkeit, Armutsbekämpfung (V A 1)

Telefon: (0211) 855-3499
Telefax: (0211) 855-3042
E-Mail: wolfgang.kopal@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw 

 

Rücksprachen mit vielen Kommunen und Einrichtungen haben gezeigt, dass es weiterhin Bedarf gibt. Es geht um Härtefälle – um Kinder und Jugendliche, die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden. Kinder, die essen möchten, aber deren Eltern weder BuT-berechtigt sind noch das Mittagessen als Selbstzahler übernehmen können und/oder deren Eltern nicht erreichbar sind etc. Dazu gehören u.a. Familien in der Verbraucherinsolvenz oder mit finanziellen Belastungen aufgrund anderer besonderer individueller Umstände sowie Familien mit ungesichertem Rechtsstatus („illegale“), die weder Leistungen nach SGB noch Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die dennoch in NRW leben und deren Kinder Schulen und Einrichtungen besuchen. Den Einrichtungen sind die Kinder meistens bekannt.

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