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Nächstes Treffen

Wann: Mi. 12.02.2020
um 18:30 Uhr
 
Wo: KiTa Waldkäuzchen
bei Katja Bröer
Am alten General 13
 
 

 


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Gut betreut in Kindertagespflege

Deutschlandweite Aktions­woche vom 6. – 12.05.2020
→ weitere Infos

 


Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


Exklusiver Service für unsere Mitglieder!

Wir bieten 1 x im Quartal eine kostenlose Telefon-beratung bei unserer Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida an.
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Versicherungsangebote nur für unsere Mitglieder:

Sie haben Fragen?

Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

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Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

Wissenswertes

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Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Kommunalgruppe Bochum

Kontakt

Ansprechpartner:   Alina Lofi
   

 

 

E-Mail: → kg-bochum@kg-bvk-nrw.de
Flyer    → KG-Bochum

Website: http://www.kindertagespflege-berufsverband-bochum.de

Wer wir sind …

Unsere Kommunalgruppe (KG) wurde in 2015 nach dem Besuch der Fachtagung vom Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. gegründet. Die KG ist eine politisch arbeitende Gruppe der gestandenen, professionell arbeitenden Kindertagespflegeperson (KTPP). Der solidarische Austausch untereinander ist uns eine große Stütze im Alltag. Wir treffen uns als Gruppe einmal im Quartal.

Neue Gesichter sind herzlich willkommen. Wir bitten um Anmeldung bei
kg-bochum@kg-bvk-nrw.de

Im Übrigen arbeiten wir in Kleingruppen an unseren Themen weiter und sind aktiv. Auch hier kann sich jede*r entsprechend einbringen, es macht Spaß und wir fühlen uns in der Gemeinschaft einfach besser.

Durch die Mitgliedschaft im Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V.  haben wir in der Kommune Gehör erhalten. Dies zeigte sich im Kontakt mit Politik, Verwaltung und Medien. Es gab Pressekonferenzen und das Echo hinsichtlich eines professionellen Berufsbilds der KTPP in der WAZ  der örtlichen Zeitung. Dadurch wurden wir 2018 in die längst überfällige Konzeptionierung des Vertretungssystems einbezogen. Außerdem werden uns seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 statt 20 Ausfalltage nun 30 Ausfalltage bezahlt. Es wurde uns in Aussicht gestellt, dass wir ab 2020 besser bezahlt werden. Bundesweit gibt es seit Kurzem die Möglichkeit, sich nach 20 Krankentagen mit Krankengeld zu versichern. Unsere Kommune übernimmt die hälftigen Krankenversicherungskosten auch dafür. Ein wirklich großer Erfolg ist die Förderung des Betreuungsumfangs nach individuellem Elternbedarf. Nach anfänglicher Zurückhaltung gilt dieses fortschrittliche Urteil des BVG auch in Bochum.

Zurzeit setzen wir uns für ein funktionierendes, kindgerechtes und auch bei langer Krankheit transparentes Vertretungssystem ein sowie für bezahlte Krankentage der Kindertagespflegepersonen. Dafür starten wir gerade eine Unterschriftenaktion.
Wir möchten, dass die Kommune eine Versicherungssumme bei der Berufsgenossenschaft erstattet, die unserem derzeitigen Einkommen entspricht. Derzeit arbeiten wir unterversichert.

Wir möchten, dass die Kommune endlich einen Inflationsausgleich leistet sowie Vor- und Nachbereitungszeiten und den Sachaufwand angemessen vergütet.
Wir möchten auf Landesebene die faktische Gleichstellung mit den Kitas, personenungebundene Verträge in der Großtagespflege und eine Vertretung im Jugendhilfeausschuss.

Öffentlichkeitsarbeit für Kindertagespflege ist uns ein Anliegen. Zum Beispiel haben wir uns an den bundesweiten Aktionstagen Kindertagespflege beteiligt. Wir gestalteten eine Musik-, eine Kreativ- und eine Bewegungsveranstaltung für alle Interessierten. Dieses Format werden wir in 2020 ausbauen.

Ganz wichtig für unsere KG war die Beratung durch RA Taprogge-Essaida – Rechtssicherheit ist von grundlegender Bedeutung gegenüber Eltern und Jugendamt bzw. SkF. Eine lange Rechtsberatung vor Ort in Euskirchen brachte viele Details für die politische Arbeit in Bochum. Und das beste: die Rechtsschutzversicherung vom  Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. hat unsere Kosten dafür übernommen!

Überhaupt ist es für uns alle prima, schnell und unkompliziert sachliche Informationen von der Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida zu erhalten.

Fallbeispiele dafür, wie wichtig es ist, gut informiert zu sein und gut versichert!

Veröffentlicht am 15.12.2019

Konkret gab es einen Fall, in dem im Juli ein Betreuungsvertrag um ein Jahr verlängert wurde. Die Kollegin hatte einer anderen Familie daraufhin eine Absage erteilt. Leider hatte das betreffende Kind Anfang August desselben Jahres einen Kiga-Platz bekommen. Aus dem Betreuungsvertrag ergab sich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Familie wollte aber eine fristlose Kündigung auf der Grundlage von unwahren Vorwürfen.

Das Jugendamt weigerte sich, den Platz für September an die Kollegin und an den Kindergarten doppelt zu bezahlen. Darauf ging das Ganze vor Gericht und der  Richter urteilte, dass die Kollegin lediglich die Förderleistung erhalten sollte und dass die Vorwürfe eine fristlose Kündigung nicht begründen konnten. Den Sachaufwand sollte die Kollegin nicht erhalten, obwohl sie ja weiterhin laufende Kosten in ihren externen Räumlichkeiten hatte. Es stellte sich raus, dass der Richter den Sachverhalt nicht verstanden hat. Er urteilte, dass die Kollegin für einen Teil des Augusts der Familie eine Geldsumme schuldete, da er davon ausging, dass die Familie die volle Fördersumme/Sachkosten direkt an die Kollegin gezahlt hätte. Tatsächlich hat die Familie wie uns allen bekannt ist, ja nur den Elternbeitrag an das Jugendamt bezahlt.

Ein Widerspruch ob dieses Betrugs war aus Sicht der Anwältin nicht möglich, weil der Streitwert zu gering war. Im Endeffekt wurde die Summe der Förderleistung für September komplett verbraucht für Mahnverfahren, Gerichtskosten und Anwaltskosten.
In einem anderen Fall hatte eine Familie sich vorzeitig nach Umzug in einer anderen Stadt angemeldet. Die Kündigung erfolgte nicht fristgerecht, die Kollegin blieb zunächst auf 1.600,00 € sitzen. Nach Anwaltsschreiben wurde ein Vergleich vereinbart, sodass sie nur auf 600,00 € sitzen blieb. Allerdings entstanden für Anwältin und Mahnverfahren wieder Kosten in Höhe von ca. 200,00 €.

Die Kollegin schloss daraufhin eine Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. ab und ließ ihren Betreuungsvertrag von der Anwältin des Berufsverbands prüfen.

Teilnahme an der Aktionswoche 2019

Veröffentlicht am 14.12.2019

Am 28.08.2019 fand ein Kommunaltreffen statt

Veröffentlicht am 28.05.2019

Die Kommunalgruppe hat sich wieder am Mittwoch, den 28.8.2019 getroffen.

Themen waren Gesprächsergebnisse mit Politik und Verwaltung sowie Versicherungen aller Art.

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