die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" sind zum 08.01.2024 aktualisiert worden.
Überwiegend wurden in allen Kapiteln die jeweiligen Beträge in Euro angepasst. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.
In Kapitel 4. Vergütung wurde der 5. Absatz mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30.06.2023 ergänzt.
In Kapitel 5. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde der 8. Absatz zur „Prüfung der Angemessenheit der Rentenversicherungsbeiträge“ ergänzt.
In Kapitel 8. Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten (§ 22 Abs. 1 SGB VIII) wurde der 5. Absatz mit einem Gerichtsurteil zur vertraglichen und pädagogischen Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson ergänzt.
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