Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Wichtige Telefonnummern:
Corona-Virus-Bürgertelefon NRW
0211 9119-1001

Ärztlicher Bereitschaftdienst
116 117

 


Exklusiver Service für unsere Mitglieder!

Wir bieten 1 x im Quartal eine kostenlose Telefon-beratung bei unserer Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida an.
mehr erfahren

*   *   *   *   *

Versicherungsangebote nur für unsere Mitglieder:

Sie haben Fragen?

Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 02171/7927037
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

Sollten Sie uns in dieser Zeit nicht erreichen können, dann sprechen Sie einfach auf unsere Voicebox: 03212.88.24.555

Es handelt sich hierbei um eine webbasierte Telefonnummer nicht um eine Sonderrufnummer. Es enstehen nur die Kosten, die Sie bei ihrem Anbieter vereinbart haben.

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Covid 19-Blog

Hier finden Sie die Informationen des MKFFI sowie unsere Beiträge und Aktivitäten

Download Covid 19

Alle Dateien und Infos zum Thema Covid 19 auf einen Blick

 

Pinnwand

Hier können unsere Mitglieder*innen ab sofort wichtige Info einstellen lassen. 

 

Wissenswertes

Termine

Unsere Aktivitäten

Versicherungspaket

Download

Bildergalerie

Links und Tipps

→ Archiv

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung

BAG = Die Bundes­arbeits­gemein­schaft

 

MKFFI = Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Veröffentlicht am 08.01.2024

die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" sind zum 08.01.2024 aktualisiert worden.

Überwiegend wurden in allen Kapiteln die jeweiligen Beträge in Euro angepasst. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.

In Kapitel 4. Vergütung wurde der 5. Absatz mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30.06.2023 ergänzt.

In Kapitel 5. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde der 8. Absatz zur „Prüfung der Angemessenheit der Rentenversicherungsbeiträge“ ergänzt.

In Kapitel 8. Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten (§ 22 Abs. 1 SGB VIII) wurde der 5. Absatz mit einem Gerichtsurteil zur vertraglichen und pädagogischen Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson ergänzt. 

das Schreiben finden Sie HIER

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?