Das MKJFGFI stellt für Kinder in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und den Brückenprojekten kostenfrei acht Selbsttests pro Kind und Monat zur Verfügung, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder anlassbezogen und freiwillig zu Hause auf eine Infektion mit COVID-19 zu testen. Dieses Angebot soll auch im neuen Jahr bis auf Weiteres aufrechterhalten werden. Nach Abschluss des insoweit erforderlichen Ausschreibungsverfahrens für einen neuen Rahmenvertrag steht nun der neue Lieferant fest. Wir informieren Sie hiermit heute über das Verfahren bis zu den Weihnachtstagen einerseits und das Verfahren ab Januar andererseits. Zusätzlich wird sich Frau Ministerin in der kommenden Woche noch mit einem persönlichen Schreiben an die Eltern und Familien, die Beschäftigten, die Träger und Fachberatungsstellen wenden.
Zeitraum bis Weihnachten
Die bisher belieferten Stellen werden in der 51. Kalenderwoche letztmalig mit den bekannten Lolli-Tests beliefert. Der Lieferumfang wird ausnahmsweise vier Tests pro Kind betragen. Hiermit werden zum einen eine ausreichende Versorgung für die Weihnachtszeit sichergestellt sowie zum anderen Liefer- und Annahmeschwierigkeiten zwischen den Tagen vermieden. Für Rückfragen betreffend Lieferungen der Lolli-Tests bis zum Jahresende können Empfangsstellen sich weiterhin an die Fa. Schreiner Elektronik GmbH wenden.
Ab Januar 2023
Ab der 2. Kalenderwoche des neuen Jahres werden die neuen Tests ausgeliefert werden.
Da nach aktuellen Erkenntnissen Tests, die mit Abstrichen aus der Nase arbeiten, noch zuverlässiger sind als Speicheltests, hat sich das Ministerium entschieden, auf Nasaltests umzustellen. Es handelt sich um den Test NewGene der Firma New Gene (Hangzhou) Bioengineering. Die Teststäbchen müssen mittlerweile nicht mehr weit in die Nase eingeführt werden, es reicht ein Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich aus, sodass weiterhin gute Handhabbarkeit bei kleinen Kindern sichergestellt ist.
Der Kreis der Empfangsstellen sowie der Bezugsweg bleiben unverändert (Kindertageseinrichtungen; Kindertagespflegepersonen (über das zuständige Jugendamt); Brückenprojekte (über das zuständige Jugendamt); Heilpädagogische Gruppen; Heilpädagogische Einrichtungen). Ebenso sollen weiterhin grundsätzlich acht Tests pro Kind pro Monat geliefert werden; dies wird aus logistischen Gründen grundsätzlich weiterhin in Chargen à zwei Tests pro Woche geschehen. Die Tests werden von der Firma Zebra Handelshaus GmbH bezogen und ausgeliefert.
Beliefert werden ab der 2. KW 2023 zunächst alle empfangsberechtigten Stellen, auch damit der neue Test bei allen Betroffenen bekannt wird. Sollten einzelne Stellen einen eingeschränkten oder keinen Bedarf an einer weiteren Belieferung haben, kann die Belieferung von den Empfangsstellen eigenständig über ein Online-Tool eingeschränkt oder gestoppt oder auch wieder aufgenommen werden. Die Fa. Zebra Handelshaus GmbH wird das entsprechende Online-Tool zu Beginn der 2. KW (9. Januar 2023) bereitstellen. Ebenfalls wird für die Empfangsstellen eine Webseite, eine Kontakt-Emailadresse sowie eine telefonische Hotline eingerichtet werden. Diese werden ebenfalls zum 9. Januar freigeschaltet werden. Die entsprechenden Informationen (URL, Mailadresse, Telefonnummer, Zugangsdaten Online-Tool) werden Ihnen mit gesonderter Nachricht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Noch ein Hinweis in anderer Sache: Neues Informationsportal www.kinderschutz.nrw für mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung
Am 23.11. ist das neue Informationsportal des Landes, www.kinderschutz.nrw für Berufsgruppen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Schule, Gesundheit, Polizei und Justiz gestartet. Es soll helfen, den Blick zu schärfen für die Aufgaben, Rechte und Pflichten der eigenen Profession und den Fokus auf die angrenzenden Berufsfelder zu erweitern. Das Ziel: Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen noch sicherer fühlen. Fälle sexualisierter Gewalt haben gezeigt, dass sich insbesondere auch der Blick für dieses oft tabuisierte Thema öffnen muss. Deshalb bildet die Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt einen Schwerpunkt des Informationsportals.
Wann muss eine Kita-Fachkraft das Jugendamt einschalten? Welche Beratungsangebote kann eine Lehrkraft oder ein Arzt bzw. eine Ärztin in Anspruch nehmen, wenn es Anzeichen gibt, dass ein Kind Gewalt erleben könnte? Wie arbeitet das Jugendamt mit dem Familiengericht zusammen – und wann wird die Polizei tätig? Auf diese und weitere Fragen gibt das Informationsportal Antworten. Daneben werden die Aufgaben verschiedener Berufsgruppen im Bereich Kinderschutz erläutert, so dass Kooperationen gefördert werden.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung wurde eine eigene Unterseite umgesetzt, die spezifisch auf die Erfordernisse im Kinderschutz für die Kindertagesbetreuung eingeht:
https://www.kinderschutz.nrw/handlungsfelder/kinder-und-jugendhilfe/kindertagesbetreuung